ANHANG — Delegierte Richtlinie (EU) 2017/1975 der Kommission vom 7. August 2017 zur Änderung — zwecks Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt — des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für Cadmium in farbkonvertierenden Leuchtdioden (LED) zur Verwendung in Display-Systemen (Text von Bedeutung für den EWR. )
In Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU erhält Nummer 39 folgende Fassung:
„39a Cadmiumselenid in cadmiumhaltigen Halbleiter-Nanokristall-Quantenpunkten zur Wellenlängenwandlung in Anwendungen in Display-Beleuchtungen (< 0,2 μg Cd je mm2 Bildschirmfläche) Läuft für alle Kategorien ab am [zwei Jahre nach Veröffentlichung der Delegierten Richtlinie im Amtsblatt]“
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