Artikel 85 Gleichbehandlung der Aktionäre, die sich in denselben Verhältnissen befinden — Bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts betreffend Kapitalgesellschaften
Gliederung
TITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN SOWIE GRÜNDUNG UND FUNKTIONSWEISE VON KAPITALGESELLSCHAFTEN
KAPITEL IV Kapitalerhaltung und -änderung
Abschnitt 6 Anwendungs- und Durchführungsbestimmungen
Artikel 85 Gleichbehandlung der Aktionäre, die sich in denselben Verhältnissen befinden
Für die Anwendung dieses Kapitels stellen die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten die Gleichbehandlung der Aktionäre sicher, die sich in denselben Verhältnissen befinden.
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