Artikel 8 Auswirkung der Offenlegung in Bezug auf Dritte — Bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts betreffend Kapitalgesellschaften
Gliederung
TITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN SOWIE GRÜNDUNG UND FUNKTIONSWEISE VON KAPITALGESELLSCHAFTEN
KAPITEL II Gründung und Nichtigkeit der Gesellschaft und die Wirksamkeit ihrer Verpflichtungen
Abschnitt 2 Nichtigkeit der Kapitalgesellschaft und Wirksamkeit ihrer Verpflichtungen
Artikel 8 Auswirkung der Offenlegung in Bezug auf Dritte
Rückverweise
Sind die Formalitäten der Offenlegung hinsichtlich der Personen, die als Organ zur Vertretung der Gesellschaft befugt sind, erfüllt worden, so kann ein Mangel ihrer Bestellung Dritten nur entgegengesetzt werden, wenn die Gesellschaft beweist, dass die Dritten den Mangel kannten.
Keine Ergebnisse gefunden