EU-RechtRichtlinienBestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts betreffend KapitalgesellschaftenTITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN SOWIE GRÜNDUNG UND FUNKTIONSWEISE VON KAPITALGESELLSCHAFTENKAPITEL III Offenlegung und Vernetzung von Zentral-, Handels- und GesellschaftsregisternAbschnitt 2 Offenlegungsvorschriften für Zweigniederlassungen von Gesellschaften aus anderen MitgliedstaatenArtikel 34

Artikel 34Informationen über die Eröffnung und Beendigung von Verfahren zur Abwicklung oder Insolvenz und über die Löschung der Gesellschaft aus dem Register

In Kraft seit 20. Juli 2017
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