EU-RechtRichtlinienBestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts betreffend KapitalgesellschaftenTITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN SOWIE GRÜNDUNG UND FUNKTIONSWEISE VON KAPITALGESELLSCHAFTENKAPITEL II Gründung und Nichtigkeit der Gesellschaft und die Wirksamkeit ihrer VerpflichtungenAbschnitt 1 Gründung der AktiengesellschaftArtikel 3

Artikel 3Erforderliche Angaben, die in der Satzung oder im Errichtungsakt enthalten sein müssen

In Kraft seit 20. Juli 2017
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