Artikel 149 Wirksamwerden der Spaltung — Bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts betreffend Kapitalgesellschaften
Gliederung
TITEL II VERSCHMELZUNG UND SPALTUNG VON KAPITALGESELLSCHAFTEN
KAPITEL III Spaltung von Aktiengesellschaften
Abschnitt 2 Spaltung durch Übernahme
Artikel 149 Wirksamwerden der Spaltung
Die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bestimmen den Zeitpunkt, zu dem die Spaltung wirksam wird.
Rückverweise
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