EU-RechtRichtlinienBestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts betreffend KapitalgesellschaftenTITEL II VERSCHMELZUNG UND SPALTUNG VON KAPITALGESELLSCHAFTENKAPITEL III Spaltung von AktiengesellschaftenAbschnitt 2 Spaltung durch ÜbernahmeArtikel 147

Artikel 147Schutz der Ansprüche der Inhaber von Wertpapieren, die mit Sonderrechten verbunden sind, jedoch keine Aktien sind

In Kraft seit 20. Juli 2017
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