ANHANG — Delegierte Richtlinie (EU) 2017/1009 der Kommission vom 13. März 2017 zur Änderung — zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt — des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für Cadmium und Blei in Filterglas und Glas für Reflexionsstandards (Text von Bedeutung für den EWR. )
Rückverweise
Anhang III Nummer 13b der Richtlinie 2011/65/EU erhält folgende Fassung:
„13b Cadmium und Blei in Filterglas und Glas für Reflexionsstandards Gilt für die Kategorien 8, 9 und 11; läuft ab am21. Juli 2023 für die Kategorie 8 Medizinische In-vitro-Diagnostika;21. Juli 2024 für die Kategorie 9 Überwachungs- und Kontrollinstrumente in der Industrie und für die Kategorie 11;21. Juli 2021 für andere Unterkategorien der Kategorien 8 und 9. 13b I Blei in ionengefärbten optischen Filterglasarten Gilt für die Kategorien 1 bis 7 und 10; läuft am 21. Juli 2021 für die Kategorien 1 bis 7 und 10 ab.“ 13b II Cadmium in optischen Filtern aus Anlaufglas ohne die unter die Ausnahme 39 dieses Anhangs fallenden Verwendungen 13b III Cadmium und Blei in Glas für Reflexionsstandards
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