EU-RechtRichtlinienDelegierte Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission vom 7. April 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den Schutz der Finanzinstrumente und Gelder von Kunden, Produktüberwachungspflichten und Vorschriften für die Entrichtung beziehungsweise Gewährung oder Entgegennahme von Gebühren, Provisionen oder anderen monetären oder nicht-monetären Vorteilen (Text von Bedeutung für den EWR. )KAPITEL II SCHUTZ DER FINANZINSTRUMENTE UND GELDER VON KUNDENArtikel 2

Artikel 2Schutz der Finanzinstrumente und Gelder von Kunden

In Kraft seit 20. April 2017
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