Artikel 31 Adressaten — Terrorismusbekämpfung – Definition terroristischer Straftaten und Unterstützung der Opfer
Gliederung
TITEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 31 Adressaten
Rückverweise
Diese Richtlinie ist gemäß den Verträgen an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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