Artikel 22 Änderungen des Beschlusses 2005/671/JI — Terrorismusbekämpfung – Definition terroristischer Straftaten und Unterstützung der Opfer
Gliederung
TITEL IV ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ZU TERRORISTISCHEN STRAFTATEN, STRAFTATEN IM ZUSAMMENHANG MIT EINER TERRORISTISCHEN VEREINIGUNG UND STRAFTATEN IM ZUSAMMENHANG MIT TERRORISTISCHEN AKTIVITÄTEN
Artikel 22 Änderungen des Beschlusses 2005/671/JI
Der Beschluss 2005/671/JI wird wie folgt geändert:
1. in Artikel 1 erhält Buchstabe a folgende Fassung:
2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
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