EU-RechtRichtlinienTerrorismusbekämpfung – Definition terroristischer Straftaten und Unterstützung der OpferTITEL IV ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ZU TERRORISTISCHEN STRAFTATEN, STRAFTATEN IM ZUSAMMENHANG MIT EINER TERRORISTISCHEN VEREINIGUNG UND STRAFTATEN IM ZUSAMMENHANG MIT TERRORISTISCHEN AKTIVITÄTENArtikel 19

Artikel 19Gerichtsbarkeit und Strafverfolgung

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