Artikel 3 — Richtlinie (EU) 2016/2258 des Rates vom 6. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des Zugangs von Steuerbehörden zu Informationen zur Bekämpfung der Geldwäsche
Rückverweise
Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Annahme in Kraft.
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