Artikel 13 Überprüfung — Barrierefreier Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors
Die Kommission überprüft die Anwendung dieser Richtlinie bis zum 23. Juni 2022. Bei dieser Überprüfung wird den Berichten der Mitgliedstaaten über die Ergebnisse der in Artikel 8 beschriebenen Überwachung und über die Inanspruchnahme des in Artikel 9 beschriebenen Durchsetzungsverfahrens Rechnung getragen. Sie enthält ferner eine Überprüfung der technologischen Fortschritte, die den barrierefreien Zugang zu bestimmten Arten von Inhalten, die aus dem Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen sind, einfacher gestalten könnten. Die Ergebnisse dieser Überprüfung werden in einem zugänglichen Format veröffentlicht.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden