Artikel 8 Rechtsbehelfe — Prozesskostenhilfe in Strafverfahren
Rückverweise
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Verdächtigen, beschuldigten Personen und gesuchten Personen bei Verletzung ihrer Rechte nach dieser Richtlinie ein wirksamer Rechtsbehelf nach nationalem Recht zusteht.
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