Artikel 1 Gegenstand — Prozesskostenhilfe in Strafverfahren
Rückverweise
(1) Diese Richtlinie enthält gemeinsame Mindestvorschriften über das Recht auf Prozesskostenhilfe für
a) Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren und
b) Personen, gegen die ein Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gemäß dem Rahmenbeschluss 2002/584/JI anhängig ist („gesuchte Personen“).
(2) Die vorliegende Richtlinie ergänzt die Richtlinien 2013/48/EU und (EU) 2016/800. Keine Bestimmung der vorliegenden Richtlinie ist so auszulegen, dass dadurch die in jenen Richtlinien vorgesehenen Rechte beschränkt würden.
Art. 4 KSchG · KSchG · Konsumentenschutzgesetz
Art. 4 Artikel 4
… I Nr. 60/2026, zu den §§ 5d, 9b bis 9d, 28a und Anlage 1, BGBl. Nr. 140/1979) Mit Artikel 1, 2 und 3 dieses Bundesgesetzes wird die Richtlinie (EU) 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung…
Art. 4 VBKG · VBKG · Verbraucherbehördenkooperationsgesetz
Art. 4 Artikel 4
…Umsetzungshinweis (Anm.: aus BGBl. I Nr. 60/2026, zu Anlage 1 , BGBl. I Nr. 148/2006) Mit Artikel 1, 2 und 3 dieses Bundesgesetzes wird die Richtlinie (EU) 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung…