Artikel 3 Mindestschutzniveau — Bekämpfung der Steuervermeidung durch Unternehmen
Gliederung
KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 3 Mindestschutzniveau
Diese Richtlinie verhindert nicht die Anwendung nationaler oder vertraglicher Bestimmungen zur Wahrung eines höheren Maßes an Schutz der inländischen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlagen.
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