Richtlinie (EU) 2016/1034 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juni 2016 zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (Text von Bedeutung für den EWR)
Vorwort/Präambel
Die Richtlinie 2014/65/EU wird wie folgt geändert:
1. Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer ii erhält folgende Fassung:
2. Artikel 25 Absatz 4 Buchstabe a Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:
3. In Artikel 69 Absatz 2 Unterabsatz 2 wird das Datum „3. Juli 2016“ durch das Datum „3. Juli 2017“ ersetzt.
4. In Artikel 70 Absatz 1 Unterabsatz 3 wird das Datum „3. Juli 2016“ durch das Datum „3. Juli 2017“ ersetzt.
5. Folgender Artikel wird eingefügt:
6. Artikel 90 wird wie folgt geändert:
7. In Artikel 93 Absatz 1 wird das Datum „3. Juli 2016“ durch das Datum „3. Juli 2017“, das Datum „3. Januar 2017“ durch das Datum „3. Januar 2018“ und das Datum „3. September 2018“ durch das Datum „3. September 2019“ ersetzt.
8. In Artikel 94 wird das Datum „3. Januar 2017“ durch das Datum „3. Januar 2018“ ersetzt.
9. In Artikel 95 Absatz 1 wird das Datum „3. Juli 2020“ durch das Datum „3. Januar 2021“ und das Datum „3. Januar 2017“ durch das Datum „3. Januar 2018“ ersetzt.
Amtsblatt der Europäischen Union
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.