Artikel 21 Datenerhebung — Strafverfahren – Verfahrensgarantien für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen sind
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission bis zum 11. Juni 2021 und danach alle drei Jahre verfügbare Daten, aus denen hervorgeht, wie die in dieser Richtlinie festgelegten Rechte umgesetzt worden sind.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden