Artikel 19 Rechtsbehelfe — Strafverfahren – Verfahrensgarantien für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen sind
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Kindern, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, und Kindern, die gesuchte Personen sind, bei Verletzung ihrer Rechte nach dieser Richtlinie ein wirksamer Rechtsbehelf nach nationalem Recht zusteht.
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