Artikel 11 Alternative Maßnahmen — Strafverfahren – Verfahrensgarantien für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen sind
Rückverweise
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Behörden nach Möglichkeit auf Maßnahmen zurückgreifen, die eine Alternative zur Haft darstellen (im Folgenden „alternative Maßnahmen“).
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