Artikel 65 Adressaten — Schutz personenbezogener Daten bei Nutzung durch Polizei- und Strafverfolgungsbehörden (ab 2018)
Gliederung
KAPITEL X Schlussbestimmungen
Artikel 65 Adressaten
Rückverweise
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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