EU-RechtRichtlinienSchutz personenbezogener Daten bei Nutzung durch Polizei- und Strafverfolgungsbehörden (ab 2018)KAPITEL IV Verantwortlicher und AuftragsverarbeiterAbschnitt 3 DatenschutzbeauftragterArtikel 32

Artikel 32Benennung eines Datenschutzbeauftragten

In Kraft seit 05. Mai 2016
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