ANHANG — Delegierte Richtlinie (EU) 2016/585 der Kommission vom 12. Februar 2016 zur Änderung — zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt — von Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich einer Ausnahmeregelung für Blei, Cadmium, sechswertiges Chrom und polybromierte Diphenylether (PBDE) in Ersatzteilen, die aus medizinischen Geräten oder Elektronenmikroskopen ausgebaut und für die Reparatur oder Wiederinstandsetzung von derartigen Geräten oder Mikroskopen verwendet werden (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU wird wie folgt geändert:
1. Nummer 31 wird gestrichen.
2. Es wird folgende Nummer 31a eingesetzt:
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