Artikel 3 Unschuldsvermutung — Strafverfahren – Unschuldsvermutung und das Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung
Gliederung
KAPITEL 2 UNSCHULDSVERMUTUNG
Artikel 3 Unschuldsvermutung
Rückverweise
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Verdächtige und beschuldigte Personen als unschuldig gelten, bis ihre Schuld rechtsförmlich nachgewiesen wurde.
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