Artikel 16 Adressaten — Strafverfahren – Unschuldsvermutung und das Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung
Gliederung
KAPITEL 4 ALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 16 Adressaten
Diese Richtlinie ist gemäß den Verträgen an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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