Artikel 38 Delegierte Rechtsakte — Versicherungsvertrieb – neue Vorschriften ab 2018
Gliederung
KAPITEL VIII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 38 Delegierte Rechtsakte
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 39 delegierte Rechtsakte zu den Artikeln 25, 28, 29 und 30 zu erlassen.
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