EU-RechtRichtlinienEU-Markenrecht (nationale Eintragungen)KAPITEL 2 MATERIELLES MARKENRECHTABSCHNITT 2 Eintragungshindernisse oder NichtigkeitsgründeArtikel 7

Artikel 7 Eintragungshindernisse oder Nichtigkeitsgründe nur in Bezug auf einen Teil der Waren oder Dienstleistungen

In Kraft seit 12. Januar 2016
Up-to-date