EU-RechtRichtlinienEU-Markenrecht (nationale Eintragungen)KAPITEL 2 MATERIELLES MARKENRECHTABSCHNITT 2 Eintragungshindernisse oder NichtigkeitsgründeArtikel 6

Artikel 6 Nachträgliche Feststellung der Nichtigkeit oder des Verfalls einer Marke

In Kraft seit 12. Januar 2016
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