Artikel 26 Anmeldungen einer Marke als Gegenstand des Vermögens — EU-Markenrecht (nationale Eintragungen)
Gliederung
KAPITEL 2 MATERIELLES MARKENRECHT
ABSCHNITT 5 Marken als Gegenstand des Vermögens
Artikel 26 Anmeldungen einer Marke als Gegenstand des Vermögens
Rückverweise
Die Artikel 22 bis 25 gelten entsprechend für Markenanmeldungen.
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