Artikel 21 Haftung für Buchungsfehler — Pauschalreisen – Verbraucherrechte (ab 2018)
Gliederung
KAPITEL VII ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 21 Haftung für Buchungsfehler
Rückverweise
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Unternehmer für Fehler aufgrund technischer Mängel im Buchungssystem, die diesem Unternehmer zuzurechnen sind, haftet, und in dem Fall, dass er sich bereit erklärt hat, die Buchung einer Pauschalreise oder von Reiseleistungen, die Teil verbundener Reiseleistungen sind, zu veranlassen, auch für Fehler, die er während des Buchungsvorgangs macht, haftet.
Ein Unternehmer haftet nicht für Buchungsfehler, die dem Reisenden zuzurechnen sind oder die durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht werden.
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