EU-RechtRichtlinienPauschalreisen – Verbraucherrechte (ab 2018)KAPITEL III ÄNDERUNG DES PAUSCHALREISEVERTRAGS VOR BEGINN DER PAUSCHALREISEArtikel 12

Artikel 12Beendigung des Pauschalreisevertrags und Recht zum Widerruf vor Beginn der Pauschalreise

In Kraft seit 31. Dezember 2015
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