EU-RechtRichtlinienPauschalreisen – Verbraucherrechte (ab 2018)KAPITEL III ÄNDERUNG DES PAUSCHALREISEVERTRAGS VOR BEGINN DER PAUSCHALREISEArtikel 11

Artikel 11Änderung anderer Bedingungen des Pauschalreisevertrags

In Kraft seit 31. Dezember 2015
Up-to-date