Art. 1 — Richtlinie (EU) 2015/719 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 zur Änderung der Richtlinie 96/53/EG des Rates zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Die Richtlinie 96/53/EG wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
3. Artikel 4 wird wie folgt geändert:
4. Artikel 5 erhält folgende Fassung:
5. Die Artikel 8, 8a und 9 werden gestrichen.
6. Folgende Artikel werden eingefügt:
7. Artikel 10a wird gestrichen.
8. Folgende Artikel werden eingefügt:
9. Anhang I wird wie folgt geändert: