Art. 5 Familienmitglieder nicht vertretener Bürger in Drittländern — Konsularischer Schutz der EU: Besserer Schutz für EU-Bürger im Ausland
Rückverweise
Nicht die Unionsbürgerschaft besitzende Familienmitglieder, die nicht vertretene Bürger in einem Drittland begleiten, erhalten konsularischen Schutz im selben Umfang und unter denselben Bedingungen, wie er den nicht die Unionsbürgerschaft besitzenden Familienmitgliedern der Bürger des Hilfe leistenden Mitgliedstaats entsprechend dessen nationalen Rechts und Gepflogenheiten gewährt wird.
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