Art. 11 Adressaten — Richtlinie (EU) 2015/566 der Kommission vom 8. April 2015 zur Durchführung der Richtlinie 2004/23/EG hinsichtlich der Verfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit von Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei eingeführten Geweben und Zellen Text von Bedeutung für den EWR
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden