Delegierte Richtlinie (EU) 2015/13 der Kommission vom 31. Oktober 2014 zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf den Durchflussbereich für Wasserzähler Text von Bedeutung für den EWR
Vorwort/Präambel
(1) Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen spätestens am 19. April 2016 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Rechtsvorschriften mit.
Sie wenden diese Rechtsvorschriften ab dem 20. April 2016 an.
Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf die vorliegende Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme.
(2) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten nationalen Vorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.
Amtsblatt der Europäischen Union
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Anhang III Nummer 1 der Richtlinie 2014/32/EU erhält folgende Fassung:
„1. Den Durchflussbereich des Wassers.
Die Werte für den Durchflussbereich müssen folgende Bedingungen erfüllen:
Q3/Q1 ≥ 40
Q2/Q1 = 1,6
Q4/Q3 = 1,25“