Art. 4 — Durchführungsrichtlinie 2014/111/EU der Kommission vom 17. Dezember 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/15/EG hinsichtlich der Annahme bestimmter Codes und diesbezüglicher Änderungen bestimmter Übereinkommen und Protokolle durch die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) Text von Bedeutung für den EWR
Rückverweise
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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