Art. 4 — Richtlinie 2014/108/EU der Kommission vom 12. Dezember 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liste der Verteidigungsgüter Text von Bedeutung für den EWR
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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