Art. 1 — Richtlinie 2014/107/EU des Rates vom 9. Dezember 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung
Rückverweise
Die Richtlinie 2011/16/EU wird wie folgt geändert:
1. Artikel 3 Nummer 9 erhält folgende Fassung:
2. Artikel 8 wird wie folgt geändert:
3. Artikel 20 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
4. Artikel 21 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
5. Artikel 25 wird wie folgt geändert:
6. Die Anhänge I und II, deren Wortlaut im Anhang dieser Richtlinie enthalten ist, werden angefügt.