Art. 4 — Richtlinie 2014/106/EU der Kommission vom 5. Dezember 2014 zur Änderung der Anhänge V und VI der Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft Text von Bedeutung für den EWR
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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