EU-RechtRichtlinienRegelung der Entschädigung der Opfer von Kartellen und wettbewerbswidrigen PraktikenKAPITEL VI EINVERNEHMLICHE STREITBEILEGUNGArtikel 19

Artikel 19Wirkung von Vergleichen auf anschließende Schadensersatzklagen

In Kraft seit 25. Dezember 2014
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