Artikel 16 Leitlinien für nationale Gerichte — Regelung der Entschädigung der Opfer von Kartellen und wettbewerbswidrigen Praktiken
Gliederung
KAPITEL IV ABWÄLZUNG DES PREISAUFSCHLAGS
Artikel 16 Leitlinien für nationale Gerichte
Rückverweise
Die Kommission gibt für die nationalen Gerichte Leitlinien dazu heraus, wie der Teil des auf den mittelbaren Abnehmer abgewälzten Preisaufschlags zu schätzen ist.
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