Art. 16 Leitlinien für nationale Gerichte — Regelung der Entschädigung der Opfer von Kartellen und wettbewerbswidrigen Praktiken
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Die Kommission gibt für die nationalen Gerichte Leitlinien dazu heraus, wie der Teil des auf den mittelbaren Abnehmer abgewälzten Preisaufschlags zu schätzen ist.
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