Art. 1 — Richtlinie 2014/101/EU der Kommission vom 30. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik Text von Bedeutung für den EWR
Anhang V der Richtlinie 2000/60/EG wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Richtlinie geändert.
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