Art. 4 — Richtlinie 2014/100/EU der Kommission vom 28. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr Text von Bedeutung für den EWR
Rückverweise
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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