EU-RechtRichtlinienDurchführungsrichtlinie 2014/98/EU der Kommission vom 15. Oktober 2014 zur Durchführung der Richtlinie 2008/90/EG des Rates hinsichtlich der spezifischen Anforderungen an die in deren Anhang I aufgeführten Gattungen und Arten von Obstpflanzen, der spezifischen Anforderungen an die Versorger und ausführlicher Bestimmungen für die amtliche PrüfungANHANG IV

ANHANG IVAnforderungen an visuelle Kontrolle, Beprobung und Untersuchung gemäß Artikel 10 Absatz 2, Artikel 16 Absatz 2, Artikel 21 Absatz 2 und Artikel 26 Absatz 2, aufgeschlüsselt nach Gattungen oder Arten sowie Kategorien

In Kraft seit 05. November 2014
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