ANHANG IV Anforderungen an visuelle Kontrolle, Beprobung und Untersuchung gemäß Artikel 10 Absatz 2, Artikel 16 Absatz 2, Artikel 21 Absatz 2 und Artikel 26 Absatz 2, aufgeschlüsselt nach Gattungen oder Arten sowie Kategorien — Durchführungsrichtlinie 2014/98/EU der Kommission vom 15. Oktober 2014 zur Durchführung der Richtlinie 2008/90/EG des Rates hinsichtlich der spezifischen Anforderungen an die in deren Anhang I aufgeführten Gattungen und Arten von Obstpflanzen, der spezifischen Anforderungen an die Versorger und ausführlicher Bestimmungen für die amtliche Prüfung
Rückverweise
Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang I Teil A aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt.
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 6 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und untersucht sowie anschließend in 6-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten Schadorganismen wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang I Teil A aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 6 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und untersucht auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang I Teil A sowie Anhang II aufgeführten Schadorganismen.
Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang I Teil A sowie Anhang II aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang I Teil A sowie Anhang II aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 15 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und untersucht sowie anschließend in 15-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten Schadorganismen, mit Ausnahme von virusähnlichen Krankheiten und Viroiden, wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang I Teil A aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und untersucht auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten Schadorganismen, mit Ausnahme von virusähnlichen Krankheiten und Viroiden, wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang I Teil A aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Von den Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und untersucht auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten Schadorganismen mit Ausnahme von virusähnlichen Krankheiten und Viroiden, wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang I Teil A aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Zertifizierte Pflanzen von Obstarten werden beprobt und untersucht, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang I Teil A sowie Anhang II aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang I Teil A sowie Anhang II aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang I Teil A aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich während der Vegetationsperiode durchgeführt.
Bei Pflanzen und Material, die durch Mikrovermehrung erzeugt wurden und weniger als 3 Monate lang gehalten werden, ist in diesem Zeitraum lediglich eine Kontrolle erforderlich.
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 1 Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und untersucht sowie anschließend in 1-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten Schadorganismen wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang I Teil B aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang I Teil B sowie Anhang II aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 1 Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und untersucht sowie anschließend in 1-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten Schadorganismen wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang I Teil A aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil beprobt und untersucht auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang I Teil A sowie Anhang II aufgeführten Schadorganismen.
Von den Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 3 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und untersucht auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang I Teil A sowie Anhang II aufgeführten Schadorganismen.
Zertifizierte Pflanzen von Obstarten werden beprobt und untersucht, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang I Teil A sowie Anhang II aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang I Teil A sowie Anhang II aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 10 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und untersucht sowie anschließend in 10-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten Schadorganismen wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang I Teil A aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird ein repräsentativer Anteil beprobt, so dass alle Pflanzen in einem 30-Jahres-Intervall auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang I Teil A sowie Anhang II aufgeführten Schadorganismen untersucht werden.
Bei Mutterpflanzen, die zur Erzeugung von Saatgut verwendet werden (im Folgenden „Mutterpflanzen zur Saatguterzeugung“), wird ein repräsentativer Anteil dieser Mutterpflanzen zur Saatguterzeugung beprobt, so dass alle Pflanzen in einem 40-Jahres-Intervall auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang I Teil A sowie Anhang II aufgeführten Schadorganismen untersucht werden. Bei Mutterpflanzen, die keine Mutterpflanzen zur Saatguterzeugung sind, wird ein repräsentativer Anteil dieser Pflanzen beprobt, so dass alle Pflanzen in einem 30-Jahres-Intervall auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang I Teil A sowie Anhang II aufgeführten Schadorganismen untersucht werden.
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang I Teil A sowie Anhang II aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang I Teil A aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird ein Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 1-Jahres-Intervallen auf PDV und PNRSV beprobt und untersucht. Jeder Baum, der zur Bestäubung angepflanzt wurde, bzw. gegebenenfalls der Hauptpollenspender in der Umgebung werden auf PDV und PNRSV beprobt und untersucht.
P. persica
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 10 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 10-Jahres-Intervallen beprobt und auf die Viren untersucht, die gemäß Anhang II für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV, wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang I Teil A aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Von den blühenden Mutterpflanzen für Basismaterial wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den Bäumen, die zur Bestäubung angepflanzt wurden, bzw. gegebenenfalls den Hauptpollenspendern in der Umgebung wird ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht.
P. persica
Von den nichtblühenden Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle drei Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht.
Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 10 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf die Schadorganismen untersucht, die gemäß Anhang I Teil A sowie Anhang II für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV.
Von den blühenden Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den Bäumen, die zur Bestäubung angepflanzt wurden, bzw. gegebenenfalls den Hauptpollenspendern in der Umgebung wird ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht.
P. persica
Von den nichtblühenden Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle drei Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht.
Von den Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf die Schadorganismen untersucht, die gemäß Anhang I Teil A sowie Anhang II für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV.
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang I Teil A sowie Anhang II aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird ein Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 1-Jahres-Intervallen auf PDV und PNRSV beprobt und untersucht. Jeder Baum, der zur Bestäubung angepflanzt wurde, bzw. gegebenenfalls die Hauptpollenspender in der Umgebung werden auf PDV und PNRSV beprobt und untersucht.
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 10 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 10-Jahres-Intervallen beprobt und auf die Viren untersucht, die gemäß Anhang II für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV, wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang I Teil A aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Von den blühenden Mutterpflanzen für Basismaterial wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den Bäumen, die zur Bestäubung angepflanzt wurden, bzw. gegebenenfalls den Hauptpollenspendern in der Umgebung wird ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht.
Von den nichtblühenden Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle drei Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht.
Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 10 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf die Schadorganismen untersucht, die gemäß Anhang I Teil A sowie Anhang II für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV.
Von den blühenden Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den Bäumen, die zur Bestäubung angepflanzt wurden, bzw. gegebenenfalls den Hauptpollenspendern in der Umgebung wird ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht.
Von den nichtblühenden Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle drei Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht.
Von den Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf die Schadorganismen untersucht, die gemäß Anhang I Teil A sowie Anhang II für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV.
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang I Teil A sowie Anhang II aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt.
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 4 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und untersucht sowie anschließend in 4-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten Schadorganismen wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt.
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 2 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und untersucht sowie anschließend in 2-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten Schadorganismen wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Bei Pflanzen, die auf dem Feld oder in Töpfen angebaut werden, wird die visuelle Kontrolle zweimal jährlich durchgeführt.
Bei Pflanzen und Material, die durch Mikrovermehrung erzeugt wurden und weniger als 3 Monate lang gehalten werden, ist in diesem Zeitraum lediglich eine Kontrolle erforderlich.
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt.
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 5 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und untersucht sowie anschließend in 5-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten Schadorganismen wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang I Teil B aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang I Teil B sowie Anhang II aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang I Teil B sowie Anhang II aufgeführten Schadorganismen bestehen.
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