EU-RechtRichtlinienDurchführungsrichtlinie 2014/98/EU der Kommission vom 15. Oktober 2014 zur Durchführung der Richtlinie 2008/90/EG des Rates hinsichtlich der spezifischen Anforderungen an die in deren Anhang I aufgeführten Gattungen und Arten von Obstpflanzen, der spezifischen Anforderungen an die Versorger und ausführlicher Bestimmungen für die amtliche PrüfungANHANG II

ANHANG IIListe der Schadorganismen, auf deren Vorhandensein gemäß Artikel 9 Absätze 2 und 4, Artikel 10 Absatz 1, Artikel 16 Absatz 1, Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 26 Absätze 1 und 4 eine visuelle Kontrolle und in besonderen Fällen eine Beprobung und Untersuchung durchgeführt werden muss

In Kraft seit 05. November 2014
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