Delegierte Richtlinie 2014/76/EU der Kommission vom 13. März 2014 zur Änderung — zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt — des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für Quecksilber in handgefertigten Leuchtstoffentladungsröhren zur Verwendung in Anzeigen, Dekorations-, Architektur- und Spezialbeleuchtungen und in Lichtkunstwerken Text von Bedeutung für den EWR

(EU) 2014/76
In Kraft bis 05. Oktober 2026
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