ANHANG — Delegierte Richtlinie 2014/70/EU der Kommission vom 13. März 2014 zur Änderung — zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt — des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für Blei in Mikrokanalplatten (MCP) Text von Bedeutung für den EWR
Rückverweise
In Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU wird folgende Nummer 39 angefügt:
„39. Blei in Mikrokanalplatten (MCPs) zur Verwendung in Geräten, die mindestens eine der folgenden Eigenschaften aufweisen:
a) eine kompakte Größe des Elektronen- oder Ionendetektors, sofern der Raum für den Detektor auf höchstens 3 mm/MCP (Detektordicke + Raum für den Einbau der MCP) und insgesamt 6 mm begrenzt ist und eine alternative Gestaltung, bei der mehr Raum für den Detektor bliebe, wissenschaftlich und technisch nicht praktikabel ist;
b) eine zweidimensionale räumliche Auflösung für die Detektion von Elektronen oder Ionen, sofern mindestens eine der folgenden Eigenschaften gegeben ist:
c) eine Ansprechzeit von weniger als 5 ns für die Detektion von Elektronen oder Ionen;
d) ein Probenerfassungsbereich von mehr als 314 mm2 für die Detektion von Elektronen oder Ionen;
e) ein Vervielfältigungsfaktor von mehr als 4,0 × 107.
Die Ausnahme läuft ab am
a) 21. Juli 2021 für medizinische Geräte und Überwachungs- und Kontrollinstrumente;
b) 21. Juli 2023 für medizinische In-vitro-Diagnostika;
c) 21. Juli 2024 für industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente.“
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